SCHALL UND BESCHALLUNG NACH DIN-NORM

Ob Rockkonzert unter freiem Himmel oder Tanzveranstaltung im geschlossenen Raum – eine gewisse Lautstärke gehört zum Event. Damit die Freude über eine gelungene Veranstaltung nachhaltig und ungetrübt bleibt, sollten Sie schon in deren Planung eine fachgerechte Schallpegelmessung einbeziehen. Denn: Seit 2007 ist es laut DIN 15905-5 vorgeschrieben, dass sämtliche Veranstaltungen mit elektroakustischer Verstärkung und einer zu erwartenden Mindestlautstärke von 85 dB(A) durch eine Lautstärkemessung überwacht werden müssen. Wir unterstützen Sie gern dabei.

BERATUNG, MESSUNG UND ÜBERWACHUNG FÜR SIE VOR ORT

Die MCS GmbH TEAM mit ihren Standorten in Magdeburg und Halle/Saale schickt sachkundige Experten zu Ihnen, die mit entsprechender Technik den Schallpegel vor Ort messen und überwachen. Was sich so einfach anhört, ist in der Durchführung eine akustische Meisterleistung. Unsere sachkundigen Experten für Schallpegelmessung stehen Ihnen sowohl für die Beratung, als auch für die Umsetzung Ihres Beschallungsvorhabens am Event-Tag zur Verfügung, damit die Lautstärke im rechtlichen Rahmen bleibt. Denn schon aus Ihrer Fürsorgepflicht heraus wollen Sie als Veranstalter Gehörschädigungen beim Publikum vorbeugen. 

Sollte es dennoch zu Beschwerden kommen, gibt Ihnen die normgerechte Vorgehensweise Rechtssicherheit und würde Ihr Unternehmen auch bei Klagen angeblich Geschädigter schützen. (Die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich auf die oben genannte DIN-Norm.) 

FACHINFORMATION ZUR SCHALLPEGELMESSUNG

Bei allen Events mit einer zu erwartenden Mindest-Lautstärke von 85 dB(A) werden Lautstärkemessungen empfohlen. Gemessen wird laut DIN 15905-5 der Beurteilungspegel als 30-minütiger LAeq(Lr), der LCpeak und optional der Kurzzeit LAeq.

Der Beurteilungspegel wird alle 30 Minuten (jeweils zur vollen halben Stunde) protokolliert und darf dabei den Wert von 99 dB(A) nicht überschreiten. Bei einem zu erwartenden Beurteilungspegel von über 85 dB(A) ist das Publikum auf eine mögliche Gehörgefährdung hinzuweisen, ab zu erwartenden 95 dB(A) ist Gehörschutz anzubieten. Der Kurzzeit LAeq dient primär dem Bedienpersonal, um abzuschätzen, wie weit der Beurteilungspegel Lr noch von der jeweils möglichen Grenze (99 dB) entfernt ist. Der LCpeak darf den Wert von 135 dB(C) keinesfalls überschreiten. 

Das Messmikrofon sollte an dem lautesten Platz, der dem Publikum zugänglich ist, positioniert werden. Ist das nicht möglich, sind Korrekturwerte für LCpeak und LAeq getrennt zu bestimmen. Diese werden mit PinkNoise über die Beschallungsanlage ermittelt und fließen in die Auswertungstabelle mit ein. Eventuell kann der Beurteilungszeitraum auf 120 Minuten ausgedehnt werden.

Ihre Ansprechpartner bei der MCS TEAM

Steven Henke

Leiter Veranstaltungs- und Medientechnik
Meister für Veranstaltungstechnik

steven.henke@mcs-team.de 0391 539 2428

Katrin Rieger

Disposition Veranstaltungstechnik

katrin.rieger@mcs-team.de 0391 539 2428